Grußwort von Nuntius Eterovic beim Empfang "10 Jahre Staatsvertrag Heiliger Stuhl - Schleswig-Holstein"
Kiel, 7. Januar 2019
Eminenz, Exzellenzen,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Heute am Tag nach dem Fest der Erscheinung des Herrn, dem Dreikönigstag, sind wir hier in Kiel, der Landeshauptstadt Ihres verehrten Bundeslandes Schleswig-Holstein, zusammengekommen, um daran zu erinnern, daß am 12. Januar 2009 der Heilige Stuhl und das Land einen Staatsvertrag geschlossen haben, der die Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche, besonders mit dem Erzbistum Hamburg, und dem nördlichsten Bundesland der Bundesrepublik Deutschland regelt.
Seither sind zehn Jahre vergangen. Das ist keine wirklich lange Zeit, aber doch lange genug, um die Stabilität von Verträgen zu betrachten und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Es hat sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt, daß die Interessen der beiden Vertragspartner in guter und freundschaftlicher Weise geregelt werden konnten. Hierfür danke ich als Vertreter Seiner Heiligkeit, Papst Franziskus in der Bundesrepublik Deutschland herzlich und übermittle Ihnen, Exzellenz, verehrter Herr Ministerpräsident Günther und der Regierung des Landes, der Sie vorstehen, die besten Wünsche des Heiligen Vaters. Sie sind nach den Herren Harry Peter Carstensen und Thorsten Albig nunmehr der dritte Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, der sich dem genannten Staatsvertrag ebenso verpflichtet sieht, wie auch ich es in der Nachfolge des damaligen Apostolischen Nuntius, S.E. Mons. Dr. Jean-Claude Perisset tue oder Seine Exzellenz, der Erzbischof von Hamburg, Mons. Dr. Stefan Heße als Nachfolger von Erzbischof Dr. Werner Thissen.
Es ist gut zu wissen, daß Verträge ihre Gültigkeit behalten, auch wenn die Amtsinhaber oder Regierungen wechseln. Somit drückt sich in dieser Stunde auch der Wille zur Kontinuität aus, die es braucht, um den neuen Herausforderungen in rechter Weise begegnen zu können. Die Veränderungen, welche die Zeit mit sich bringt, lassen sich besser bewältigen, wenn, wie in unserem Fall, eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen wurde, die das Miteinander regelt und beide Seiten verpflichtet, auf „freundschaftliche Weise“ mögliche Meinungsverschiedenheiten auszuräumen (vgl. Artikel 22 des genannten Staatsvertrages). Auf diese Weise wird möglich, was die Präambel unseres Vertrages sagt, nämlich „die Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und dem Land Schleswig‐Holstein im Geiste freiheitlicher Partnerschaft zu festigen und fortzuentwickeln“.
In der Präambel steht weiter, „dass christlicher Glaube, christliches Leben und karitatives Wirken … einen Beitrag zum Wohle des Ganzen wie auch zur Stärkung des Gemeinsinns der Menschen in der pluralen Gesellschaft leisten“. Auch eine säkulare Gesellschaft braucht ethische und moralische Werte für ein harmonisches Zusammenleben und eine ausgewogene Entwicklung, wobei die menschliche Person und das Allgemeinwohl stets im Mittelpunkt stehen.
Also dürfen wir mit Blick auf den Dreikönigstag daran erinnern, wie einst weise und möglicherweise mächtige Menschen aufbrachen, um einem Stern zu folgen, der sie nach Bethlehem führte. „Wir haben seinen Stern aufgehen sehen“ (Mt 2,2) sagten die drei Weisen und sind ihm trotz mannigfaltiger Schwierigkeiten gefolgt. Ihre Ausdauer hatte sich gelohnt. „Als sie den Stern sahen, wurden sie von sehr großer Freude erfüllt. Sie gingen in das Haus und sahen das Kind und Maria, seine Mutter; da fielen sie nieder und huldigten ihm“ (Mt 2,10-11). Überall ziehen Sternsinger durch die Städte und Dörfer und wünschen den Menschen in ihren Häusern den Segen des Himmels. Diese Kinder und Jugendlichen sind die glaubwürdigen Botschafter eines Glaubens, welcher der Menschen Heil will und nicht deren Unheil.
Somit möchte ich schließen und für die herzliche Gastfreundschaft danken, die mir immer wieder in diesem schönen Land geschenkt wird. Reicher Segen Gottes komme über Sie hier und über alle Menschen, die in Schleswig-Holstein leben. Vielen Dank!