Grußwort von Nuntius Eterovic beim Festakt "70 Jahre Loccumer Vertrag - 60 Jahre Niedersachsenkonkordat"

Altes Rathaus, Hannover, 25. März 2025

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident,
Exzellenzen,
sehr geehrter Herr Professor Joas,
meine Damen und Herren!

Vor sechzig Jahren, am 26. Februar 1965, wurde im Gästehaus der Landesregierung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Georg Diederichs und einem meiner Vorgänger im Amt des Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Corrado Bafile, das Niedersachsenkonkordat unterzeichnet. Es war das Jahr, in dem in Rom das Zweite Vatikanische Konzil zu Ende ging. Und dieses Konzil hat in seiner Pastoralkonstitution Gaudium et spes – Freude und Hoffnung – über das Verhältnis von Staat und Kirche folgendes ausgesagt: „Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen“ (Nr. 76).

Ausdruck eines solchen geordneten und fruchtbaren Zusammenwirkens von katholischer Kirche und Staat zum Wohle aller Menschen in Niedersachsen ist das Niedersachsenkonkordat. In Deutschland existierten bereits das Reichskonkordat von 1933 sowie die Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932). Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und Niedersachsen war das erste nach dem Zweiten Weltkrieg und diente als Modell für Vereinbarungen mit anderen Staaten, insbesondere da es wichtige Ideen des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Beziehung zwischen Kirche und Staat widerspiegelte. Es betraf insbesondere die Bereiche Bildung (katholische Schulen und Kindergärten), Gesundheit (Krankenhäuser und Kliniken) und Entwicklungsprojekte (Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen). Als nennenswerte Besonderheiten galten vier in Deutschland völlig neue Konkordatsmaterien, nämlich die staatliche Garantie für die „Liebestätigkeit“ der katholischen Kirche, also für die Caritas, die Garantie für die Sonn- und Feiertage, für die kirchliche Erwachsenenbildung und für die kirchliche Mitwirkung und Präsenz im Rundfunkwesen.

Die Aussage über die „Liebestätigkeit“ der katholischen Kirche macht deutlich, dass der Mensch, und zwar besonders der hilfsbedürftige Mensch, im Mittelpunkt einer Konkordatsbestimmung steht. Dieser soziale Aspekt im Konkordat weist beide Vertragspartner auf das eigentliche ihres gesamten Verhältnisses hin. Und das ist die Sorge um das Wohl aller Menschen.

Zum Niedersachsenkonkordat gehört auch die ausführliche Formulierung der Freundschaftsklausel. Bereits in der Präambel des Konkordats haben die Vertragsparteien vereinbart, „das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Land Niedersachsen im freundschaftlichen Geiste zu festigen und zu fördern.“ Die katholische Kirche und das Land haben sich deshalb verpflichtet, „über alle Fragen ihres Verhältnisses (…) einen ständigen Kontakt herzustellen“ und bei Änderungen der Lehrerbildung oder des öffentlichen Schulwesens „Verhandlungen über eine dem Geist dieses Vertrages entsprechende Anpassung“ zu führen. Solche Verhandlungen laufen gegenwärtig in Bezug auf die Aufnahmequote nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler an den Konkordatsschulen.

Rückblickend auf 60 Jahre Niedersachsenkonkordat darf ich sagen, dass dieser Vertrag sich bewährt hat und das Land Niedersachsen und die katholische Kirche ein sehr konstruktives und freundschaftliches Miteinander pflegen. Und das dient letztlich dem Wohl aller Menschen in Niedersachsen. Ich hoffe und wünsche, dass die Inhalte des Niedersachsenkonkordats weiterhin dazu beitragen werden, die Zukunft dieses vielfältigen Bundeslandes positiv mitzugestalten – mit Gottes Segen.

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